Es gibt verschiedene Gnadengaben, aber nur den einen Geist.
Es gibt verschiedene Dienste, aber nur den einen Herrn.
Es gibt verschiedene Kräfte, die wirken, aber nur den einen Gott:
Er bewirkt alles in allen.
Jedem aber wird die Offenbarung des Geistes geschenkt,
damit sie anderen nützt.
(1 Korinther 12, 4-7)
Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium der Pfarre, das den Pfarrer bei der Führung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt, die Seelsorgetätigkeit fördert und – im Rahmen der diözesanen Gesetzgebung – Fragen des pfarrlichen Lebens berät, zusammen mit dem Pfarrer entscheidet und für die Durchführung der Beschlüsse sorgt.“ (Statut für Pfarrgemeinderäte § 1.1)
Der Pfarrgemeinderat wurde im März 2022 gewählt und wird für 5 Jahre tätig sein.