Kontakt
Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium der Pfarre, das den Pfarrer bei der Führung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt, die Seelsorgetätigkeit fördert und – im Rahmen der diözesanen Gesetzgebung – Fragen des pfarrlichen Lebens berät, zusammen mit dem Pfarrer entscheidet und für die Durchführung der Beschlüsse sorgt.“ (Statut für Pfarrgemeinderäte § 1.1.)
PGR-Vorstand: